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UmzugskostenKlar

Strom ummelden beim Umzug

Redaktionell geprüftAktualisiert am 20.06.2026Quellen & Datenbasis

Beim Umzug musst du deine Energieversorgung neu ordnen — unabhängig davon, ob du den alten Anbieter mitnimmst oder wechselst. Fehler bei Zählerständen oder Vertragsbeginn führen zu Nachforderungen oder teurer Grundversorgung. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.

Überblick: Drei Wege beim Umzug

Strom beim Umzug — Optionen im Vergleich
OptionWann sinnvoll
Vertrag mitnehmenAnbieter liefert am neuen Wohnort, Tarif passt noch
Anbieter wechselnUmzug als Anlass für günstigeren Tarif nutzen
Grundversorgung (automatisch)Nur kurzfristiger Fallback — schnell eigenen Tarif abschließen

1. Bestehenden Stromvertrag mitnehmen

Viele Energieversorger erlauben die Mitnahme des Vertrags innerhalb ihres Liefergebiets. Melde den Umzug frühzeitig — idealerweise 4 bis 6 Wochen vorher — schriftlich oder über das Kundenportal. Gib alte und neue Adresse, Einzugsdatum und Zählerstände an.

Liefert dein Anbieter am neuen Ort nicht, endet der Vertrag in der Regel mit dem Auszug oder du kannst außerordentlich kündigen. Die genauen Bedingungen stehen in deinen AGB.

2. Anbieterwechsel beim Umzug

Ein Umzug ist ein guter Zeitpunkt für einen Tarifvergleich. Achte auf:

  • Vertragsbeginn exakt am Einzugstag — Lücken führen zur Grundversorgung
  • Grundpreis und Arbeitspreis getrennt betrachten, nicht nur den Jahrespreis
  • Mindestlaufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfristen
  • Neukundenboni — oft an Bindung gekoppelt

3. Grundversorgung verstehen

Wenn du keinen eigenen Vertrag abschließt, beliefert dich der örtliche Grundversorger automatisch. Das ist praktisch als Übergang, aber in der Regel teurer als ein gewählter Tarif. Schließe deshalb zeitnah einen eigenen Vertrag ab.

4. Zählerstände dokumentieren

Am Umzugstag — nicht Wochen später:

  1. Stromzähler an der alten Wohnung ablesen und fotografieren
  2. Stromzähler an der neuen Wohnung ablesen und fotografieren
  3. Werte an alten und neuen Anbieter übermitteln
  4. Bei Gas und Wasser dasselbe Verfahren anwenden

5. Gas parallel ummelden

Wer mit Gas heizt oder kocht, muss auch den Gasvertrag ummelden oder wechseln. Vorgehen analog zum Strom. Bei Fernwärme informierst du den Wohnungseigentümer oder Versorger separat.

Zeitplan: Wann was erledigen?

ZeitpunktAufgabe
8 Wochen vorherVertragsbedingungen prüfen, Tarifvergleich starten
4 Wochen vorherNeuen Vertrag abschließen oder Mitnahme anmelden
1 Woche vorherBestätigung des Vertragsbeginns prüfen
UmzugstagZählerstände dokumentieren (Foto + Notiz)
1–3 Tage danachZählerstände an Anbieter melden
Nach EndabrechnungAlte Abrechnung prüfen, Nachzahlung/Guthaben klären

Welche Angaben der Anbieter wirklich braucht

Eine formlose Nachricht mit „Ich ziehe um“ reicht häufig nicht. Für eine eindeutige Zuordnung solltest du Kundennummer, alte und neue Lieferadresse, Auszugs- und Einzugsdatum, Zählernummern sowie die am Übergabetag abgelesenen Werte bereithalten. Die Zählernummer ist auf dem Gerät eingeprägt oder auf der letzten Rechnung genannt. Sie ist wichtiger als die bloße Position „Zähler im Keller“, weil dort oft mehrere Geräte nebeneinander hängen.

Lass dir die Abmeldung der alten und den Lieferbeginn der neuen Adresse schriftlich bestätigen. Prüfe dabei nicht nur das Datum, sondern auch Adresse und Zählernummer. Eine vertauschte Nummer kann dazu führen, dass der Verbrauch einer Nachbarwohnung deinem Vertrag zugeordnet wird. Bei einer Wohnungsübergabe gehören Fotos der Anzeigen deshalb ins Übergabeprotokoll.

Sonderkündigung: nicht automatisch bei jedem Umzug

Ein Umzug beendet einen laufenden Sondervertrag nicht automatisch. Informiere den Anbieter früh und nenne die neue Anschrift. Kann er dort zu den vereinbarten Bedingungen weiter liefern, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter. Kann er das nicht, kommt eine außerordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Regeln in Betracht. Verlasse dich nicht auf eine telefonische Zusage: Sende die Mitteilung in Textform und speichere Bestätigung und Datum.

Was Strom beim Wohnungswechsel kosten kann

Für die Ummeldung selbst fällt üblicherweise keine separate Umzugsgebühr an. Kosten entstehen eher indirekt: durch einen ungünstigen Übergangstarif, eine noch laufende Abschlagszahlung an der alten Adresse oder einen zu hoch angesetzten Abschlag in der neuen Wohnung. Vergleiche deshalb Jahresgrundpreis, Arbeitspreis je Kilowattstunde, Laufzeit und Bonusbedingungen – nicht nur den prominent beworbenen Monatsabschlag.

Mögliche Kostenfallen
SituationPraktische Gegenmaßnahme
Alter Vertrag läuft weiterAuszugsdatum bestätigen lassen und Schlussrechnung prüfen
Grundversorgung ohne PlanungTarife vergleichen; Versorgung nicht unüberlegt kündigen
Zu hoher AbschlagVerbrauch der neuen Wohnung realistisch schätzen und nach erster Abrechnung anpassen
Bonus verfälltMindestlaufzeit und Bedingungen vor dem Wechsel lesen
Doppelte BelieferungLieferstellen und Zählernummern in beiden Bestätigungen abgleichen

Drei typische Umzugssituationen

Fall 1: Mietwohnung innerhalb derselben Stadt

Der bisherige Anbieter ist meist auch am neuen Ort aktiv. Trotzdem ändert sich die Lieferstelle. Melde den Umzug, prüfe die Bestätigung und dokumentiere beide Zähler. Eine Vertragsmitnahme ist bequem, aber ein Vergleich kann sich lohnen, wenn Preisgarantie oder Mindestlaufzeit bald enden.

Fall 2: Zusammenziehen in einen bestehenden Haushalt

Hier werden nicht zwingend zwei neue Verträge benötigt. Klärt zuerst, welcher Vertrag an der gemeinsamen Adresse bereits läuft und welcher Vertrag wegen des Auszugs beendet oder mitgenommen werden soll. Teilt beiden Anbietern die Situation eindeutig mit. Entscheidend ist, welche Person Vertragspartner ist – nicht, wer künftig den Abschlag überweist.

Fall 3: Neubau oder noch unbekannte Zählernummer

Frage Vermieter, Hausverwaltung oder Netzbetreiber nach Zählernummer und Lieferstelle. Ist der Zähler bei Vertragsabschluss noch nicht eindeutig, reiche die Angabe sofort nach der Übergabe nach. Fotografiere auch einen Stand von null oder einen unerwartet hohen Anfangswert; er bildet die Grenze zu Bau- oder Vormieterverbrauch.

Endabrechnung systematisch prüfen

  1. Stimmen Lieferadresse und Abrechnungszeitraum?
  2. Entspricht der Endstand deinem Foto und Übergabeprotokoll?
  3. Wurden alle Abschläge und Guthaben berücksichtigt?
  4. Sind Arbeitspreis, Grundpreis und Bonus vertragsgemäß angesetzt?
  5. Ist die Rückzahlung oder Nachforderung plausibel zum Verbrauch?

Bei einer Abweichung widersprich sachlich, nenne die konkrete Rechnungsposition und füge Belege bei. Für Verbraucherrechte, Schlichtung und Lieferantenwechsel verweisen wir auf die unten verlinkte Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale.

Kurzcheck für den Umzugstag

  • Alten und neuen Stromzähler eindeutig identifizieren
  • Foto mit lesbarem Stand und Zählernummer aufnehmen
  • Datum, Uhrzeit und anwesende Person notieren
  • Werte im Übergabeprotokoll von beiden Seiten bestätigen lassen
  • Bestätigungen und Schlussrechnung in einem Umzugsordner speichern

Mietwohnung, Eigentum und Photovoltaik

In einer Mietwohnung ist der Vermieter normalerweise nicht automatisch dein Stromvertragspartner. Frage bei der Übergabe, welcher Zähler zur Wohnung gehört und ob es Besonderheiten bei Wärmepumpe, Allgemeinstrom oder einem Mieterstrommodell gibt. Allgemeine Zähler für Treppenhaus oder Heizung dürfen nicht mit dem Wohnungszähler verwechselt werden.

Bei einem gekauften Haus kommen weitere Themen hinzu: mehrere Zähler, Wärmepumpe, Wallbox, Photovoltaik und Einspeisung. Übernimm nicht ungeprüft die Vertragsstruktur des Vorbesitzers. Netzbezug und Einspeisung sind unterschiedliche Vorgänge; bei einer Anlage können Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energieversorger beteiligt sein. Lass dir Zähler, Unterlagen und Ansprechpartner vollständig übergeben.

Wenn der Schlüsseltermin sich verschiebt

Ändert sich der Einzugstermin, informiere den neuen Anbieter sofort. Ein Lieferbeginn vor Besitzübergang kann fremden Verbrauch zuordnen; ein zu später Beginn schafft eine unnötige Übergangsphase. Notiere im Kauf- oder Übergabeprotokoll den tatsächlichen Zeitpunkt, ab dem du die Verfügungsgewalt über die Wohnung hast. Bei Überschneidung zweier Wohnungen können zeitweise zwei Lieferstellen auf deinen Namen laufen – das ist nicht dasselbe wie eine versehentliche Doppelbelieferung desselben Zählers.

Stromverbrauch in der neuen Wohnung schätzen

Der bisherige Jahresverbrauch ist ein Ausgangspunkt, aber kein Naturgesetz. Wohnfläche, Personenzahl, Warmwasserbereitung, Homeoffice, alte Elektrogeräte, Klimagerät, Wallbox oder elektrische Heizung verändern den Bedarf. Setze den Abschlag zunächst plausibel und prüfe nach einigen Wochen den Zähler. Eine kurze Zwischenablesung verhindert, dass ein zu niedriger Abschlag erst mit einer großen Nachzahlung auffällt.

Dokumente sicher aufbewahren

Speichere Vertrag, Umzugsmeldung, Bestätigung, Zählerfotos und Schlussrechnung zusammen. Dateinamen wie „2026-09-01-neue-wohnung-zaehler-1234.jpg“ sind später leichter zuzuordnen als eine anonyme Bilderserie. Kundennummern und Rechnungen enthalten personenbezogene Daten; teile sie nur mit beteiligten Stellen und nicht in öffentlichen Gruppen.

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Häufige Fehler vermeiden

  • Doppelte Verträge an alter Adresse weiterlaufen lassen
  • Vertragsbeginn nach dem Einzug — teure Grundversorgung dazwischen
  • Zählerstand ohne Foto — Streit bei Endabrechnung
  • Gas vergessen, obwohl Etagenheizung oder Gasherd vorhanden

Weiterführende Links

Siehe auch: Internet ummelden, Umzug-Checkliste, Adresse ändern.

Häufige Fragen

Kann ich beim Umzug den Stromvertrag mitnehmen?

Ja, wenn dein Anbieter die neue Adresse zu den vereinbarten Bedingungen beliefert. Ist das nicht möglich, kann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht greifen; maßgeblich sind Vertrag, Mitteilung des Anbieters und § 41b EnWG.

Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

Du wirst über den örtlichen Grundversorger beliefert — meist teurer als ein eigener Tarif.

Wann muss ich den Zählerstand melden?

Idealerweise am Ein- und Auszugstag, spätestens wenige Tage danach an den jeweiligen Anbieter.

Kann ich Strom und Gas zusammen wechseln?

Ja, viele Anbieter bündeln beides. Achte darauf, dass beide Verträge zum Einzugstermin starten.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Bundesnetzagentur – Verbraucherinformationen zur Strom- und Gasversorgung
  • Verbraucherzentrale – Hinweise zum Anbieterwechsel beim Umzug

Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei den jeweils zuständigen Stellen.