Mietkaution: Rückzahlung & Frist
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit – nach Beendigung des Mietverhältnisses muss sie zurückgezahlt werden. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; die Rechtsprechung geht von einer angemessenen Prüfungsfrist aus.
Übliche Prüfungsfrist
Vermieter dürfen die Rückzahlung der Kaution zurückhalten, bis sie offene Forderungen geprüft haben. In der Praxis ist von einer Frist von in der Regel mehreren Monaten auszugehen. Bei noch ausstehender Nebenkostenabrechnung kann ein angemessener Teilbetrag länger einbehalten werden.
Wann darf der Vermieter einbehalten?
- Ausstehende Miete oder Nebenkosten
- Mietminderungen, die nicht berechtigt waren
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Noch ausstehende Betriebskostenabrechnung – nur in angemessener Höhe
Rechtsgrundlage
Die Höchstgrenze und die Anlage der Mietsicherheit regelt § 551 BGB. Eine Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen verzinslich angelegt werden.
Wenn der Vermieter zu lange braucht
- Schriftlich an die Rückzahlung erinnern – mit klarer Frist.
- Belege für gezahlte Miete und Nebenkosten bereithalten.
- Bei Verzug Verzugszinsen einfordern und ggf. den Mieterbund oder eine Anwältin / einen Anwalt einbeziehen.
Quellen & weiterführende Informationen
- BGB §551 – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- Mieterbund / Verbraucherzentrale – Hinweise zur Kautionsrückzahlung
Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei den jeweils zuständigen Stellen.