Internet ummelden beim Umzug
Internet- und Telefonverträge lassen sich beim Umzug in der Regel mitnehmen. Voraussetzung ist, dass dein Anbieter am neuen Wohnort technisch liefern kann. Andernfalls greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
1. Anbieter rechtzeitig informieren
Plane mindestens 6–8 Wochen Vorlauf ein. Anbieter benötigen Zeit für Auftrag, Anschlussschaltung und ggf. Technikerbesuch. Halte deine neue Adresse, den gewünschten Schalttermin und die Vertragsdaten bereit.
2. Sonderkündigungsrecht
Kann der Anbieter am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Die genauen Voraussetzungen und Fristen regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG). Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur informieren ausführlich.
3. Anbieterwechsel ohne Anschlussverlust
Bei einem Wechsel sollte der neue Vertrag möglichst nahtlos beginnen. Achte auf:
- Datum, ab dem der neue Anschluss verfügbar ist.
- Rufnummernmitnahme („Portierung") rechtzeitig beantragen.
- Hardware-Rücksendung beim alten Anbieter, falls vereinbart.
4. Verfügbarkeit prüfen
Vergleichsportale und Anbieter-Websites zeigen die Verfügbarkeit für Adresse und gewünschte Bandbreite. Werte sind unverbindlich – endgültige Klärung erfolgt mit der Auftragsbestätigung.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur – Verbraucherrechte bei Telekommunikationsverträgen
- Verbraucherzentrale – Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei den jeweils zuständigen Stellen.